Energieeinsparverordnung (EnEV 2009 vom 30.04.2009) gilt ab 01.10.2009
Die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vom 30.04.2009 tritt am 01.10.2009 in Kraft. Die nächste Novelle der EnEV ist für 2012 geplant.
Die Bundesregierung hatte im Sommer 2007 die Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen, dass auch eine Änderung der EnEV für 2009 und 2012 vorsah.
In 2 Schritten sollen die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30 % erhöht werden.
Die wesentlichen Neuerungen der EnEV 2009 sind:
- die Verschärfung der Anforderungen an die Energieeffizienz beim Primär-energiebedarf um ca. 30 % und beim Transmissionswärmebedarf um ca. 15 %
- die Einführung der DIN V 18599 als alternative Nachweismethode für Wohngebäude
- die Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
- der bisher nach A/V-Verhältnis gestaffelte max. spezifische Transmissionswärme-verlust wurde um etwa 10 % verschärft und wird jetzt nach Gebäudetypen gestaffelt
- Für Nichtwohngebäude gelten mit der EnEV 2009 Höchstwerte der mittleren U-Werte für Bauteilgruppen einer Zone. Gegenüber der EnEV 2007 bedeutet das vor allem für große und kompakte Gebäude eine starke Erhöhung der Anforderungen um bis zu 40 %. Bisher konnte der Höchstwert des spezifischen Transmissions-wärmetransferkoeffizienten innerhalb des gesamten Gebäudes ausgeglichen werden
- die Pflicht zur Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme bei Neubauten entfällt und wird jetzt durch EEWärmeG sichergestellt (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - gilt seit 1.1.2009. Mit diesem Gesetz werden Eigentümer verpflichtet, beim Neubau erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung einzusetzen)
- selbst erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien kann mit dem Energiebedarf verrechnet werden
- Elektrische Speicherheizsysteme dürfen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohnein-heiten nicht mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden.
- die maximalen U-Werte für Außenbauteile bei Änderungen an bestehenden Gebäuden wurden um 20-30 % verschärft
- bei Änderungen an bestehenden Gebäuden hat der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV auszuhändigen
- die Bezirksschornsteinfegermeister überprüfen im Rahmen der Feuerstättenschau die Einhaltung der Vorschriften für Heizanlagen
- die Pflicht zur Nachrüstung der Dämmung wird ausgeweitet und gilt ab 2012 auch für begehbare Geschossdecken
Bezüglich der Energieausweise, die mit der EnEV 2007 eingeführt wurden, gibt es außer einigen Klarstellungen keine Änderungen. Vermutlich ist mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 auch mit einer Anpassung der Konditionen der KfW-Förderprogramme zu rechnen, da die bisherigen erhöhten Anforderungen der KfW dann den gesetzlichen Mindestanfor-derungen entsprechen.
Der Bundesverband Leichtbeton e.V. erarbeitet zur Zeit einen EnEV-Rechner. Leider verzögert sich die Veröffentlichung aufgrund aufwendiger Programmierarbiten.
Der EneV-Rechner steht ab dem 14.12.2009 zum Download bereit.